Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.
Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Download Patientenvertrag
Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612, Abs. 2).
Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.
In einer unter den in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern durchgeführten Umfrage wurde die Höhe des durchschnittlich festgestellten Honorarrahmens ermittelt. Die Auswertung der ermittelten Honorare fand ihren Niederschlag im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist also keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient.
Behandlungskosten
In der Regel berechne ich pro Minute 1 € . Jedoch mindesten 60,00€ bei Erstkontakt.
Kommen weitere Leistungen hinzu, die den Einsatz von Geräten oder Medikamente erfordern, werden diese zusätzlich berechnet.
Diagnose Methode:
- Dunkelfelddiagnostik: 150,00 € ( per Post/ Telefon 170,00 €)
- Erstberatung/Anamnese: 80,00 €
- Vitalfeld Allergie Test: 80,00 €
Therapie:
- Aderlass: 60,00 €
- Blutegel: pro Tier, Verband und Zeit 35,00 €
- Baunscheidtieren: 20,00 €
- Colon – Hydro Therapie: 150,00 €
- Infusionstherapie: Je nach Medikamentenzusatz 80,00 €
- Dorn Behandlung: je nach Aufwand 30,00 € – 60,00 €
- Behandlungen mit medico-mechanischen Geräten: 30,00€
- Ultraschall Behandlung: 40,00 €
- Kryo Behandlung für Leberflecke: Abhängig von Menge und Aufwand. Nach Absprache.
- Bei Privat-Versicherten, Beihilfeberechtigten und Privat-Zusatzversicherten Personen werden die Kosten in den meisten Fällen
- ganz oder teilweise übernommen.
- Meine Rechnungstellung erfolgt über die Zentrale Abrechnungsstelle für Heilpraktiker GmbH, 58675 Hemer.
- www.zaz-hemer.de Email:info@zas-hemer.de
- Bei Fragen rund um Versicherungen sowie Kranken- und Zusatzkrankenversicherung können Sie sich gerne am meinen
- Schwiegersohn Tom Saier wenden.
Wellness-und Schönheitsbehandlungen:
KEINE KASSENLEISTUNGEN!
- Schönheits-Ultraschall Behandlungen: 40,00€ – 60,00€
- Ernährungsberatung mit individuellem Ernährungsplan zur Gewichtsreduktion: 80,00€
- Kryolipolyse: Pro Areal 250,00€
- Full-Body-Cuff / auch als Venen-Engel bekannt 50,00€
- Raucherentwöhnung mittels Injektionen in entsprechende Ohr- und Gesichtsareale: 60,00 €