Was ist ein Heilpraktiker?
Wichtig zu wissen!
Noch nie haben sich so viele Menschen mit Fragen und gesundheitlichen Problemen an Heilpraktiker gewandt wie heute. Teilweise kursieren aber immer noch Vorurteile wie Heilpraktiker heilen mit „Placebo-Kügelchen“, ernten im Mondlicht irgendwelche Heilkräuter mit einer Sichel oder sind einfach nur Scharlatane.
Dabei ist „Heilpraktiker“ eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktiker Gesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.
Ein Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 EStG.
Der Heilpraktiker verfügt in der Regel über eine umfassende medizinische Ausbildung, die abschließt mit einer Überprüfung durch den Amtsarzt im zuständigen Gesundheitsamt.
Wer diese Prüfung besteht, bekommt von dieser Behörde die Erlaubnis zur „Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ – darf also die Heilkunde ausüben, ohne Arzt zu sein.
Die Befugnisse eines Heilpraktikers sind durch Gesetze und Verordnungen gegenüber denen des Arztes eingeschränkt, so darf er z.B. keine verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, keine Geburtshilfe betreiben oder gemäß Infektionsschutzgesetz bestimmte Infektionskrankheiten nicht behandeln.
Was viele nicht wissen!
Der Prüfungsstoff für die Vollzulassung als Heilpraktiker umfasst viele Bereiche der Schulmedizin, sowie fachpraktische Themengebiete und naturheilkundliche Bereiche:
Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen. Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten (besonders Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten), Pathologie des Menschen, Psychopathologie Erkennen und Erstversorgen akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände. Techniken der klinischen Befunderhebung (Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme).
Die Deutung grundlegender Laborwerte. Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme, Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation. Berufs- und Gesetzeskunde (einschließlich der gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen). Anwendungsgebiete, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen der Naturheilkunde.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil – die teilweise beachtlichen Durchfallquoten belegen, dass die Messlatte für die künftigen Heilpraktiker sehr hoch liegt.
Nach erfolgreicher Prüfung wählt jeder Heilpraktiker dann die naturheilkundlichen Fachgebiete und Therapien aus, die er vertiefen und in denen er sich weiter ausbilden lässt.